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Abfindung steuerfrei

 

Abfindungen zählen steuerrechtlich zu den außerordentlichen Einkünften und sind zu versteuern.  Um dem gekündigten Arbeitnehmer die Zeit der Arbeitslosigkeit ohne laufendes Einkommen finanziell zu erleichtern und ihm die Abfindung nicht mit maximalem Steuersatz zu schmälern, ermöglicht das Steuerrecht die Anwendung der sogenannten Fünftel-Regelung.
 

Die Regelung soll dazu führen, dass Sie Ihre Abfindung nicht mit einem besonders hohen, sondern einem leicht gedämpften Steuersatz versteuern.

So wirkt sich die Anwendung der Fünftel-Regelung aus:


Annahmen: Ihr Jahreseinkommen beträgt ohne Abfindung € 50.000,-. Sie sind ledig und erhalten zusätzlich zum regulären Jahreseinkommen eine Abfindung über € 100.000,-, die im Kalenderjahr 2024 ausgezahlt werden soll.

In unserem Beispiel liegt Ihr Grenzsteuersatz bereits nah am Spitzensteuersatz, sodass die Steuerersparnis bei Anwendung der Fünftel-Regelung nur € 2.148,- beträgt bzw. sich Ihre Steuerlast von € 55.278,- nur auf € 53.130,- reduziert.


Abfindung mit Fünftel-Regelung und Investitionsabzugsbetrag

 

Von ihrem Steuerberater gut beratene Arbeitnehmer vereinnahmen ihre Abfindung weitgehend steuerfrei, indem die Fünftel-Regelung mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) kombiniert wird. Was ein IAB ist, erfahren Sie im Artikel „Investitionsabzugsbetrag (IAB)“ auf dieser Seite.

Wir unterstellen, Ihr steuerpflichtiges Einkommen und Ihre Abfindung sei identisch wie im obigen Fall. Sie bilden jedoch zusätzlich einen IAB über € 70.000,-. Ihre Steuersituation sieht nun völlig anders aus.

Wenn Sie im Jahr Ihrer Abfindung einen IAB in Höhe von € 70.000,- bilden, reduzieren Sie Ihre Steuerzahlung um € 44.335,-. Bitte denken Sie daran, den IAB durch eine Investition in Höhe von € 140.000,- innerhalb von drei Jahren aufzulösen. Idealerweise kennen Sie bereits bei Bildung des IAB das Wirtschaftsgut, welches Sie zukünftig anschaffen oder herstellen.

 

Tipp: Informieren Sie sich auf dieser Internetseite auch über PV-Anlagen, Gewerbespeicher und Duoboxen, die alle als bewegliche Wirtschaftsgüter gelten und zur Auflösung Ihres IAB geeignet sein können. Nutzen Sie auch die Internetseiten www.pv-boerse24.de, www. Speicher24.com und duobox24.de.

Hinweis: Um die Fünftel-Regelung und den IAB nutzen zu dürfen, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Das Vendura-Institut bietet keine steuerliche Beratung an. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Themenkomplex Abfindung, Fünftel-Regelung und IAB mit einem Steuerberater Ihres Vertrauens zu besprechen. Sollten Sie bislang noch keinen Steuerberater nutzen oder Ihr Steuerberater verfügt in den Themen Abfindung, Fünftel-Regelung und IAB über keine Praxiserfahrung, können Sie als Mitglied im Unternehmernetzwerk von einem anderen Mitglied wertvolle Tipps und Kontaktadressen erhalten.

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